Es ist Tatsache, dass in Deutschland mittlerweile jede dritte Ehe, in Großstädten sogar nahezu jede zweite Ehe geschieden wird. Sind sich die Ehegatten über die Scheidung an sich oder über deren Modalitäten nicht einig, liegt oft ein langes und für beide Seiten mühsames Scheidungsverfahren vor ihnen. Dieses Verfahren kann jedoch erheblich verkürzt werden, wenn es den beiden Ehegatten gelingt, sich über die Folgen der Scheidung zu einigen. Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind. Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts im Rahmen einer kompetenten Scheidungsberatung auseinander zu setzen.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht:
Ehevertrag
Scheidung und Trennung
Dies sind nur einige Beispiele. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Wir stehen Ihnen auch in diesen Angelegenheiten beratend zur Seite.
Jeder Bürger wird im Laufe seines Lebens in irgendeiner Form Mietverträge eingehen. Die meisten Menschen sind mindestens
in einem Mietverhältnis vertraglich gebunden, sei es die Wohnung,
die Garage, das Auto oder das Büro. Gemietet werden können Wohnungen, Häuser oder Räume, aber auch bewegliche Gegenstände
wie Autos, Skier oder Rollschuhe.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt:
Mietrecht
Nach den letzten Erhebungen des statistischen Bundesamtes bestanden in Deutschland ca. 35 Mio.
Wohnungsmietverhältnisse.
Kaum ein Rechtsgebiet ist für die Bürger von solch existenzieller
Bedeutung wie das Mietrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat
daher im Jahre 1993 festgestellt, dass das aus dem Mietvertrag
folgende Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung Eigentum
im Sinne des Artikel 14 Grundgesetz ist. Der Wohnungsmieter ist
damit dem Eigentümer der Wohnung gleich gestellt.
Auf keinem anderen Gebiet finden so viele Gerichtsverfahren statt
wie im Mietrecht. Die Zahl der Urteile und Entscheidungen zu einzelnen
Fragen des Mietrechts ist stark von den Verhältnissen am Ort des
Mietobjektes abhängig. Jede Auseinandersetzung im Mietrecht ist
dabei von grundlegender Bedeutung, kann sie doch zum Verlust der
Wohnung und der über Jahre hinweg vertrauten Umgebung führen.
Ich stehe Ihnen gerne beratend in Mietangelegenheiten zur Seite.
Was ist ein gesetzlicher Erbanspruch? Habe ich einen Pflichtteilsanspruch? Wer gehört zu den
Pflichtteilsberechtigten? Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge? Das gesetzliche Erbrecht
des Ehegatten. Bestehen Haftungsrisiken für den Erben? Worauf ist zu achten, wenn es mehrere
Erben gibt? Was passiert bei der Testamenteröffnung? Welche Vermögenswerte gehören
nicht zum Nachlass? Muss ich die Erbschaft annehmen oder kann ich sie ausschlagen? Was ist
ein Erbschein und brauche ich einen? Was muss ich veranlassen?
Dies sind sicherlich nur einige Fragen zum Thema Erbrecht, bei denen ich Ihnen gerne beratend
zur Seite stehe sowie Sie gerichtlich vertreten kann.
Damit Sie auch im sehr umfangreichen Arbeitsrecht den Überblick behalten, sollten Sie mit uns einen Beratungstermin vereinbaren. Themen hierzu können z.B. sein:
Nach einem Verkehrsunfall sind regelmäßig Schadensersatzansprüche gegenüber einem Unfallbeteiligten bzw. gegenüber der
Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Der Regulierungsablauf gestaltet sich zäh, wenn die Versicherung "auf Zeit spielt".
Ein Rechtsanwalt ist in der Lage, bei der Schadensabwicklung alle rechtlichen Besonderheiten des jeweiligen Falles zu sehen und zu
berücksichtigen. Der Geschädigte selbst sollte sich wegen seiner
Ansprüche nicht direkt an den gegnerischen Haftpflichtversicherer wenden, weil der gegnerische Versicherer grundsätzlich kein
Interesse an der Auszahlung eines möglichst hohen Regulierungsbetrags hat und seine starke Verhandlungsposition zu Lasten des Geschädigten ausnutzen kann.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt:
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsrecht bedeutet auch Verkehrsstrafrecht. Bei einem
Verkehrsunfall kann jemand verletzt werden.
Damit ist in der Regel der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung
erfüllt. Verkehrsstrafrecht kann auch sein, die Trunkenheitsfahrt, die
Fahrt trotz des Genusses von berauschenden Mitteln wie Rauschgiften
im weitesten Sinne sogar Medikamente.
An ein Unfallgeschehen knüpft sich oft untrennbar ein so genanntes
Bußgeldverfahren, wenn Vorschriften der Straßenverkehrsgesetze
verletzt worden sind (Überholen, Abbiegen, zu schnelles Fahren usw.).
Auch in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen gerne zur Seite.